Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sportheim VfL Eberstadt · Inhaber: Aytekin Şahin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Sportheim VfL Eberstadt, Inhaber Aytekin Şahin, Weinstraße 19, 74246 Eberstadt (nachfolgend „Sportheim"), insbesondere für die Raumvermietung, Bewirtschaftung und Veranstaltungsausrichtung.

§ 2 Reservierungen und Buchungen

Reservierungen für Tische, Räumlichkeiten oder Veranstaltungen werden telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Eine Buchung gilt als verbindlich bestätigt, sobald das Sportheim eine ausdrückliche Bestätigung erteilt hat.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen behalten wir uns vor, eine schriftliche Anzahlung zu verlangen.

§ 3 Stornierung und Rücktritt

Stornierungen sind uns so früh wie möglich mitzuteilen. Es gelten folgende Fristen:

  • Bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung
  • 7–13 Tage vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Kosten werden als Ausfallgebühr berechnet
  • Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Kosten werden als Ausfallgebühr berechnet
  • Am Veranstaltungstag: 75 % der vereinbarten Kosten werden als Ausfallgebühr berechnet

Das Sportheim behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Krankheit) abzusagen. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

§ 4 Raumvermietung und Kapazitäten

Die Räumlichkeiten des Sportheim stehen für private und geschäftliche Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeiten, Verlobungen, Trauerfeiern (Leichenschmaus) und ähnliche Veranstaltungen zur Verfügung.

  • Innenbereich: bis zu 80 Personen
  • Terrasse: bis zu 60 Plätze (saisonabhängig)

Die angemieteten Räume sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht werden, sind zu ersetzen.

§ 5 Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Sportheim getroffen wurde. Ausnahmen (z. B. Hochzeitstorte) können individuell abgesprochen werden.

§ 6 Haftung

Das Sportheim haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen der Gäste, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Sportheim verursacht.

Für Garderobe und mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt das Sportheim keine Haftung.

§ 7 Hausrecht

Das Sportheim behält sich das Hausrecht vor. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, den Betrieb stören oder andere Gäste belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Leistungen besteht in diesem Fall nicht.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn, sofern gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026